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Aus dem Distrikt Württemberg (P) berichtet der Notfunkreferent Jürgen (DL8MA) über ein kurzfristig anberaumtes Treffen der Schweizer Funkamateure des USKA, welches von Willi (HB9AMC), Political Lobbying der USKA. Alle weiteren Infos gibt es unter www.uska.ch/strom-mangellage-wie-koennen-wir-helfen/  

Auch wenn die Mitteilung schon über verschiedene Kanäle publiziert wurde, hier der Wortlaut von der Webseite unseres Clubs (redaktionell bearbeitet). Dank an Andreas (DO7AW), Daniel (DO5FDR) und Bernd (DL8AWJ) für die Hinweise:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den Referentenentwurf einer neuen Amateurfunkverordnung vorgelegt, die einige Neuerungen für alle Funkamateure bringen wird. Der Vorsitzende des DARC e. V. und des Runden Tisch Amateurfunk (RTA), Christian Entsfellner, DL3MBG zeigte sich erfreut: „Die neue Verordnung setzt langjährige Forderungen des DARC und des RTA um. So hat das Ministerium bestehende Forderung nach einer Einsteigerklasse umgesetzt.
Damit wird der Einstieg in den Amateurfunk deutlich vereinfacht.“ Während die bestehenden Klassen E und A durch den Einzug neuer Themen aus der Digitaltechnik im Niveau angehoben werden, konzentriert sich die Klasse N auf betriebliche Kenntnisse, Vorschriften und grundlegende Kenntnisse der Technik. Inhaber der neuen Klasse N werden auf 2m und 70cm mit einer maximalen Leistung von 10 W EIRP senden dürfen. "Die neue Einstiegsklasse soll entsprechend der internationalen Vorgaben insbesondere Jugendlichen und älteren Menschen einen Zugang zum Amateurfunk bieten" erläutert Vorstandsmitglied Ronny Jerke, DG2RON. Das gesetzlich festgeschriebene Selbstbaurecht wird dabei nicht eingeschränkt. Somit können auch Einsteiger Funkgeräte oder Hotspots selbst entwickeln, aufbauen und in Betrieb nehmen.
Die Prüfung wird einem aufbauenden System folgen, wie es z. B. von der US-amerikanischen Amateurfunkprüfung bekannt ist. Hierbei wird zunächst die Prüfung für die Klasse N abgelegt, die bereits alle Fragen aus den Bereichen betriebliche Kenntnisse und Vorschriften enthält. Anschließend kann die technische Prüfung der Klasse E und dann der Klasse A abgelegt werden.
„Die durch den DARC entwickelten Prüfungskataloge für die drei Klassen sind so aufgebaut, dass sich die Inhalte und Fragestellungen nicht wiederholen. Inhalte die bereits in einer niedrigeren Klasse geprüft wurden, spielen in der Prüfung für eine höhere Klasse keine Rolle mehr. Alle zukünftigen Funkamateure durchlaufen also die Prüfungen der Klasse N, über E bis zur Klasse A. Es soll dabei möglich sein, alle Prüfungen an einem Tag abzulegen.“ so der AJW-Referatsleiter Dr. Matthias Jung, DL9MJ.
Der bisher nicht geregelte Remote-Betrieb ist in die neuen Amateurfunkverordnung aufgenommen worden. Inhaber der Zulassungsklasse A dürfen zukünftig Amateurfunkstellen aus der Ferne betreiben und auch anderen Funkamateuren der Klasse A zur Nutzung überlassen. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Ausbildungsfunkbetrieb, der zukünftig ohne gesondertes Ausbildungsrufzeichen möglich sein wird. Stattdessen wird durch Voranstellen des Prefixes „DN/“ aus jedem Rufzeichen der Klasse E oder A ein Ausbildungsrufzeichen.
Der RTA hat nun 4 Wochen, um den Entwurf der Verordnung zu kommentieren. Der Vorstand und die Referate des DARC haben bereits mit einer genauen Prüfung des Verordnungstexts begonnen und werden zeitnah berichten.

Die Pressemeldung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr kann unter bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2022/065-kluckert-amateurfunkverordnung.html nachgelesen werden. Der Pressemitteilung anhängend ist ein Entwurf zur zweiten Verordnung über die Änderung der Amateurfunkverordnung. Diesen findet man als PDF-Datei unter bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/zweite-verordnung-aenderung-amateurfunkverordnung.html.

+++ Nachtrag vom 8.9.22/10:30 Uhr
Aufgrund vieler Fragen zum Thema Sendeleistung im Bereich 50,0–50,4 MHz hier eine Klarstellung: Aktuell gilt bis Ende des Jahres 2022 die Regelung max. 100 W PEP für Klasse E und max. 750 W PEP für Klasse A. Daran wird sich bis zum 31.12.2022 auch nichts ändern. In Gesprächen mit dem Primärnutzer streben der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) und das Referat Frequenzmanagement des DARC an, diese jeweils befristeten Erlaubnisse in einen Dauerzustand zu überführen. Wegen Covid-bedingter Einschränkungen beim Personaleinsatz, insbesondere bei Feldstärkemessungen unter verschiedenen Ausbreitungsparametern wie etwa Sporadic-E, ist nicht davon auszugehen, dass vor Verabschiedung der neuen DV AFuG hierzu abschließend entschieden wird. Das Einverständnis des Primärnutzers vorausgesetzt, wird es also zumindest 2023 noch einmal bei einer befristeten Duldung bleiben. Für den praktischen Betrieb hat das letztendlich keine Auswirkungen.

Dipl.-Ing. Bernd Mischlewski, DF2ZC
Referent Frequenzmanagement

An diesem Wochenende fand der IARU Region 1 Fieldday statt. Bei herrlichem Wetter die Gelegenheit die portable Technik mal wieder zum Einsatz zu bringen. So gab es Funkbetrieb von Arno (DL5APW) auf der Saalfelder Höhe und von Bernd (DL8AWJ) vom Luisenturm in der Nähe von Großkochberg. An dieser Stelle passt auch sehr gut das aktuelle Video von Arthur (DL2ART) zum Thema Fieldday:

Wie angekündigt, soll zu unserem OV-Abend auch für das leibliche Wohl gesorgt sein. Hierzu werden wir im Bistro Istanbul bestellen und uns die Speisen anliefern lassen. Es ist praktisch, wenn man sich schon an der unten verlinkten Speisekarte aussucht, was man essen möchte. Auch wäre es praktisch, wenn man das Geld hierfür (einschließlich der kleinen Liefergebühr) passend hätte.

Für die Technik bei DB0SLF gilt zur Zeit eine Nachtabschaltung. In der Zeit von 21:30 Uhr bis 7:00 Uhr wird das FM-Relais, der APRS-Repeater und der Web-SDR abgeschaltet. Damit soll neben der Energieeinsparung auch die OV-Kasse etwas geschont werden. Die Schaltung erfolgt automatisch mit der ANEL-Schaltsteckdose. Im Bedarfsfalle können Mathias (DL4ZJ) und Arno (DL5APW) die Technik zuschalten bzw. die Schaltzeiten ändern. Die Technik zum Schutz und Überwachung ist hiervon ausgenommen.

Unser OV-Abend im September findet am 2. September 2022 um 18:00 Uhr in der Orangerie im Schlosspark Saalfeld statt. Es befinden sich im Umkreis ausreichend Parkplätze. Bitte die Anwohnerparkplätze freihalten. Zu empfehlen ist der Parkplatz auf der Zufahrt zum Landratsamt. Dieser ist auf der unten stehenden Google-Maps Karte mit einem Kreuz markiert.
Inhaltlich wird uns Rolf (DM3RO) die Software HRD Hamradio Deluxe - das Transceiver-Steuerungs- und -logbuchprogramm vorstellen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Es wird ein kleiner Unkostenbeitrag für das leibliche Wohl fällig. Auf DB0SLF kann man fragen, wenn man die Orangerie nicht finden sollte.

Quelle: Google Maps

Bernd (DL8AWJ) macht auf folgendes aufmerksam:
Die Firma ICOM wartet mit einem neuen Transceiver auf, der sich ausschließlich den Bändern ab VHF bis SHF widmet. Das Gerät mit dem Namen IC-905 weist tatsächlich Ähnlichkeiten mit dem mittlerweile beliebten IC-705 auf. Mehr Informationen gibt es hier auf den Seiten von ICOM oder im unten stehenden Video.