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75 Jahre Amateurfunkgesetz und -verordnung:

Ein dreiviertel Jahrhundert ist es nun alt. Das Amateurfunkgesetz und die -verordnung. Zumindest im westlichen Teil des noch nicht gänzlich geteilten Deutschlands konnten Funkamateure ab dem 23. März 1949 wieder ihre Sender in Betrieb nehmen. Funkamateure der ehemaligen DDR mussten darauf noch bis zum 6. Februar 1953 warten. Wissenswertes zum Amateurfunkgesetz findet man auch bei Wikipedia

Unsere Clubzeitschrift CQDL widmet diesem Ereignis in der Ausgabe 3/2024 die Titelseite. In dem zugehörigen Artikel wird aus der CQ 4/1949 (der Vorläufer der heutigen CQDL) zitiert. Dort kommt Rudolf (Rudi) Rapcke (später DL1WA) zu Wort. Rudi bedankt sich dort mit persönlichen Worten für das Zustandekommen des Amateurfunkgesetzes. Seine abschließenden Worte, die dem Ham Spirit sehr nahe sind, haben auch heute an ihrer Bedeutung nichts verloren. Sie sollen uns stets Ehre und Verpflichtung zugleich sein:

Wenn wir jetzt wieder in die Gemeinschaft der Amateurfunker der Welt eintreten, so lasst uns das Gelöbnis ablegen, im echten Amateurgeist, in jederzeit fairem, sportlichem Verhalten, in der großen Bruderschaft der KW-Amateure mitzuarbeiten. Lasst uns zeigen, daß wir gewillt sind, unserem völkerverbindenden Sport zu dienen und unsere Technik durch gegenseitige Hilfe und Austausch der Erfahrungen zu Besten aller weiterzubringen!
Quelle/Autor: R. Rapcke CQ 4/1949 - Fundstelle CQDL 3/2024